Schulen-Coronaverordnung ab 31.10.21
Die neue Coronaverordnung für Schulen tritt am 31.10.21 in Kraft. Sie sieht einige Veränderungen vor:
Maskenpflicht
- weiterhin keine Maskenpflicht im Freien und im Sportunterricht
- keine Maske im Unterricht am Sitzplatz
- Maskenpflicht auf allen Laufwegen im Unterrichtsraum und im Schulgebäude
Bei einem positiven Testergebnis
- Das Gesundheitsamt übernimmt bei einem positiven Selbsttest wie gehabt die Kontaktverfolgung (dies gilt auch für einen häuslichen Selbsttest, der dem Amt gemeldet werden muss, sowie für einen PCR-Test).
- Für die betroffene Lerngruppe gilt unverzüglich wieder die Maskenpflicht.
- Zusätzlich wird täglich an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen getestet.
- Dieser Vorgang kann durch einen negatives PCR-Ergebnis des betroffenen Kindes beendet werden.
- In der Regel muss keine gesamte Klasse bei einem Positivfall in die sog. Quarantäne, auch hier entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall.
Nachzulesen ist die Coronaverordnung hier.