Schulen-Coronaverordnung ab 31.10.21

Die neue Coronaverordnung für Schulen tritt am 31.10.21 in Kraft. Sie sieht einige Veränderungen vor:

Maskenpflicht

  • weiterhin keine Maskenpflicht im Freien und im Sportunterricht
  • keine Maske im Unterricht am Sitzplatz
  • Maskenpflicht auf allen Laufwegen im Unterrichtsraum und im Schulgebäude

Bei einem positiven Testergebnis

  • Das Gesundheitsamt übernimmt bei einem positiven Selbsttest wie gehabt die Kontaktverfolgung (dies gilt auch für einen häuslichen Selbsttest, der dem Amt gemeldet werden muss, sowie für einen PCR-Test).
  • Für die betroffene Lerngruppe gilt unverzüglich wieder die Maskenpflicht.
  • Zusätzlich wird täglich an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen getestet.
  • Dieser Vorgang kann durch einen negatives PCR-Ergebnis des betroffenen Kindes beendet werden.
  • In der Regel muss keine gesamte Klasse bei einem Positivfall in die sog. Quarantäne, auch hier entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall.

Nachzulesen ist die Coronaverordnung hier.

 

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