Ab 22.11.: Neue Coronaverordnung: wieder Maskenpflicht
Ab dem 22. November gilt wieder die Maskenpflicht an den Schulen in Schleswig-Holstein. Es muss im Schulgebäude wieder grundsätzlich eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Ab dem 22. November gilt wieder die Maskenpflicht an den Schulen in Schleswig-Holstein. Es muss im Schulgebäude wieder grundsätzlich eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.