ab 17.01.2022: neue Coronaverordnung für Schulen

Am 17.01.2022 tritt eine neue Schulen-Coronaverordnung in Kraft. Im Wesentlichen gibt es folgende Änderungen:

  • Wir testen in der Schule weiterhin 3x wöchentlich, geplant ist diese Maßnahme vom Land SH bis Mitte März.

  • Sitznachbarn und enge Kontaktpersonen müssen bei positivem PCR-Test einer Schülerin oder eines Schülers nicht mehr in Quarantäne, wenn die Hygieneschutzmaßnahmen eingehalten werden: Masken, Abstand, Lüften.

  • Ist Ihr Kind an Corona erkrankt (mit positivem PCR-Test), beträgt die Dauer der Quarantäne sieben Tage. Sie wird durch eine Bescheinigung über einen negativen Schnelltest am siebten Tag beendet (z. B. aus einem Testzentrum).

  • Tritt in einer Klasse ein PCR-bestätigter Coronafall auf, erhalten alle Eltern der Klasse von der Schule ein Schreiben des Gesundheitsamtes. Dieses Schreiben erhalten die Schulen in den nächsten Tagen.

Sollten Sie eine neue Testbescheinigung über drei wöchentliche Tests benötigen, melden Sie sich gern bei der Klassenlehrkraft Ihres Kindes.

Die gesamte Schulen-Coronaverordnung können Sie hier nachlesen:

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